Waagen-Lexikon
Ablesbarkeit d:
Kleinster ablesbarer Gewichtswert bei einer Digitalanzeige.
Datenschnittstelle/-Parameter:
Meist RS 232C, bidirektional. Zum direkten Anschluss von Drucker oder PC an die Waage. Die Einstellung der Schnittstellenparameter erfolgt über die Waagentastatur. Schnittstellenkabel.
Dichtbestimmung
Früher „Spezifisches Gewicht“
DKD: Deutscher Kalibrierdienst
Ein nach ISO 9000ff zertifizierter Betrieb verpflichtet sich im Rahmen der Prüfmittelüberwachung seines Qualitätmanagement-Systems (ISO 9000, QS 9000, GLP, GLM), alle seine Messmittel periodisch auf Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für seine Wägetechnik.
Eichen:
Es können nur „eichfähige“ Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die Eichung schreibt der Staat im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient dem Verbraucherschutz.
Eichfähige/ nicht eichfähige Waagen:
Messtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben, z.B. geschützte Software, zusätzliche Aufschriften.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen:
Alle Eichklassen generell 2 Jahre, bei Kontrollwaagen generell 1 Jahr, nach Ablauf muss die Waage nachgeeicht werden.
Eichklassen von Waagen:
I Analysenwaagen, II Präzisionswaagen, III Industriewaagen
Eichung:
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL:
Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort. – Erdanziehung.
Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort, siehe jeweilige Modellangaben.
Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung:
Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.
Eichwert e:
Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d.
Erdanziehung:
Ist von erheblichen Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig justiert werden.
Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen:
Erschütterungen werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Messzyklen erhöht, d.h. die Integrationszeit verlängert.
GLP:
Gute Laborpraxis
Halbmikrowaage:
Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg
Hinterleuchtete Anzeige:
Sehr kontrastreiche Anzeige, die auch im Dunkeln abgelesen werden.
ISO/GLP-Protokollierung:
In Qualitätssicherungs-Systemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) sowie der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit sowie der Waagen-Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.
Justieren eines Messgeräts:
Exaktes Einstellen einer Messgröße durch einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem.
Justieren des Wägebereiches einer Waage:
Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm CAL, oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung.
Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
Kalibrieren eines Messgerätes:
Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße ohne Eingriff in das Messsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichts. Der Begriff „Kalibrieren“ wurde früher auch für das Justieren verwendet.
Kalibrieren oder Eichen:
Eichen kann man nur „eichfähige Waagen“ mit dem Zeichen M.
DKD -Kalibrieren (= Zertifizieren) kann man jede einwandfreie Waage. Die DKD-Kalibrierung ist eine vom Staat überwachte private Dienstleistung zur Sicherstellung hoher Qualitätsanforderungen gemäß ISO 9000ff und andere, beispielweise in der Produktion oder Froschung.
Kalibrierschein nach DKD (= DKD-Kalibrierzertifikat):
Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Prüfgewichtes sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. (Mehrpreis)
Kapazitätsanzeige:
Ein ansteigendes Leuchtband im Display der Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an.
Konformitätserklärung:
Sie dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen.
Linearität/ Richtigkeit:
Größte Abweichung der Gewichtsanzeige einer Waage zum Wert des jeweiligen Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich.
Messunsicherheit einer Waage (= Messgenauigkeit)
Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage.
Mindestlast Min:
Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.
Netto-Total:
= Gesamtgewicht aller Mischungsbestanteile einer Rezeptur ohne das Gewicht des Behälters.
Prozentbestimmung (Beispiel):
Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50 g = Waagenanzeige 100 %. Nach der Trocknung 40 g = Waagenanzeige 80 % absolut (Trockenmasse) oder 20 % relativ (Feuchte)
Prüfgewicht extern (früher Kalibriergewicht):
Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit – Justieren des Wägebereiches. Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DKD-zertifiziert werden.
Prüfgewicht intern:
Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.
E2: Genaueste Prüfgewichte für hochauflösende Analysenwaagen der Eichklasse I
F1: Feingewichte für Analysenwaagen der Eichklasse I
F2: Prüfgewichte für sehr genaue Präzisionswaagen der Eichklasse II
M1: Präzisionsgewichte für Industrie- und Handelswaagen der Eichklasse III
Prüfmittelüberwachung:
Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff, GLP u.a. gefordert. Messmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Prüfgewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft (kalibriert) werden.
Referenzgewicht:
Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird aus der Durchschnittsbildung mehrer Teile gewonnen. Die Referenzstückzahl ist die gewählte Zahl von Teilen, um das Referenzgewicht zu ermitteln. Meist zwischen 10 und 50 Stück – Stückzählen.
Rekalibrieren:
Periodisches Nachmessen von Messmitteln/Prüfmitteln (z.B. Waagen/Prüfgewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.
Reproduzierbarkeit (= Standardabweichung):
Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.
Rückführbarkeit auf das nationale Normal:
Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel (z.B. Prüfgewichte) mit dem amtlichen Normal laut definierter Toleranz übereinstimmen. Verhindert Falschmessungen.
Stückzählen von Einzelteilen:
Man wiegt z.B. 10 gleiche Teile; die Referenzstückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt:
Je höher die Referenzstückzahl. desto größer die Zählgenauigkeit.
Summieren:
Beliebig viele Einzelwägungen werden automatisch zu einer Gesamtsumme addiert, zum Beispiel alle Einzelwägungen einer Charge.
Tara ist subtraktiv,
d.h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich einer Waage Max 6000 g, Tara (= Behälter) 470 g, verfügbarer Wägebereich 5530 g.
Tarieren automatisch:
Beim Aufsetzen des Tara-Behälters zeigt die Waage sofort Null. Spart Zeit
Wägebereich Max:
Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.
Wägen mit Toleranzbereichen:
Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert. Grenzwerteingabe in Gramm, Stück oder % üblich. Bei Toleranzkontrollen wie Dosieren, Portionieren oder Sortieren zeigt die Waage die Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte an.
Windschutz:
Notwendig bei Waagen mit Ablesung d £ 1 mg, um störende Luftbewegungen ferzuhalten.
Zertifikat
– Kalibrierschein
Zulässige Umgebungstemperatur:
Bei Über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich.
Sie ist bei eichfähigen Waagen auf dem Kennzeichnungsschild angegeben.
Zweibereichswaage:
Der gesamte Wägebereich einer Waage beginnt mit Ablesbarkeit d1. Nach Verlassen des Feinbereichs ist die Ablesbarkeit d2.